Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B2008/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.12.2000
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben, als der Berufung gegen Punkt 4 des Schuldspruches nicht stattgegeben wird.
Die Bundeskammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.