Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1462/97 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.2000
Spruch
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter je die mit S 18.000,-
bestimmten Prozesskosten, sohin ingesamt S 72.000,- binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.