Verfassungsgerichtshof B163/00

B163/00Cour constitutionnelle14 déc. 2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B163/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2000

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Stadt Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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