Verfassungsgerichtshof WI-14/99

WI-14/99Cour constitutionnelle2 mars 2001

Regest

Arbeiterkammern, EU-Recht Vorabentscheidung, Wahlen, Wahlrecht passives, berufliche Vertretungen, Ausländer

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof WI-14/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2001

Spruch

I. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß

Art234 EG die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Frage 1:

Ist Art10 Abs1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 in der Weise auszulegen, dass die Bestimmung einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegensteht, die türkische Arbeitnehmer von der Wählbarkeit in die Vollversammlung einer Arbeiterkammer ausschließt?

Frage 2:

Bei Bejahung der ersten Frage: Ist Art10 Abs1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 (im Folgenden: ARB) unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht?

II. Das Wahlanfechtungsverfahren wird nach der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die ihm vorgelegten Fragen fortgesetzt werden.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.