Verfassungsgerichtshof B159/00

B159/00Cour constitutionnelle6 mars 2001

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Behördenzuständigkeit, Fremdenrecht, Polizei, Sicherheitspolizei, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeit örtliche, Mißhandlung, Folter, Recht auf Leben

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B159/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2001

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 27.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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