Verfassungsgerichtshof B1723/00

B1723/00Cour constitutionnelle8 mars 2001

Regest

Behördenzuständigkeit, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Krankenanstalten, Einweisung, Unabhängiger Verwaltungssenat

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1723/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.2001

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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