Verfassungsgerichtshof B1840/98

B1840/98Cour constitutionnelle11 juin 2001

Regest

EU-Recht, EU-Recht Richtlinie, Vergabewesen, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1840/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, den Österreichischen Bundesbahnen, zuhanden ihres Rechtsvertreters, die mit S 27.000,-- und dem Bund (Finanzprokuratur) die mit S 22.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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