Verfassungsgerichtshof B975/99

B975/99Cour constitutionnelle12 juin 2001

Regest

Behördenzuständigkeit, EU-Recht Richtlinie, EU-Recht, Rechtsschutz, Vergabewesen, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B975/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500.-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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