Verfassungsgerichtshof B741/99 ua

B741/99 uaCour constitutionnelle12 juin 2001

Regest

Abfallwirtschaft, Behördenzuständigkeit, Gebrauchsabgaben, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, Beweise, Bescheid Trennbarkeit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B741/99 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2001

Spruch

Der beschwerdeführende Verein ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden daher aufgehoben.

Die Gemeinde Wien ist schuldig, dem beschwerdeführenden Verein die mit S 59.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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