Verfassungsgerichtshof B1680/00

B1680/00Cour constitutionnelle12 juin 2001

Regest

Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Selbstbewirtschaftung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1680/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2001

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag der Beschwerdeführer auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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