Verfassungsgerichtshof B2093/00

B2093/00Cour constitutionnelle13 juin 2001

Regest

Kollegialbehörde, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2093/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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