Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B782/00
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.06.2001
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Einvernehmensrechtsanwaltes die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.