Verfassungsgerichtshof B475/00

B475/00Cour constitutionnelle13 juin 2001

Regest

Kollegialbehörde / Allg, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B475/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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