Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V32/01 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.06.2001
Spruch
I. Die Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder, beschlossen am 14. April 2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr. 2/2000, war gesetzwidrig.
II. Die Beitragsordnung für die Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, beschlossen vom Kammertag am 14. April 2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr. 2/2000, war gesetzwidrig.
III. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.