Verfassungsgerichtshof B1960/99

B1960/99Cour constitutionnelle20 juin 2001

Regest

Arbeitslosenversicherung, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Auslegung verfassungskonforme, Dienstrecht, Karenzurlaub, Vertragsbedienstete, Geltungsbereich (persönlicher) eines Gesetzes

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1960/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2001

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Vertreter die mit 29.500 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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