Verfassungsgerichtshof B676/00

B676/00Cour constitutionnelle27 juin 2001

Regest

Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz, Ermittlungsverfahren

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B676/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2001

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Beschwerdevertreterin die mit ATS 29.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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