Verfassungsgerichtshof B753/00

B753/00Cour constitutionnelle24 sept. 2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B753/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2001

Spruch

1. Das Beschwerdeverfahren wird insoweit eingestellt, als die Beschwerde von J.F., H.F., G.H., M.P. und der LMGmbH erhoben wurde.

2. Die (übrigen) Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 38.950,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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