Verfassungsgerichtshof B1659/99

B1659/99Cour constitutionnelle2 oct. 2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1659/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gemeinde zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit

S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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