Verfassungsgerichtshof B719/01

B719/01Cour constitutionnelle30 nov. 2001

Regest

Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Auslegung verfassungskonforme, Feststellungsbescheid, Refoulement-Verbot

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B719/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder infolge Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm noch in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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