Verfassungsgerichtshof B546/00 ua

B546/00 uaCour constitutionnelle10 déc. 2001

Regest

Rechte subjektive öffentliche, Vergabewesen, Parteistellung Vergabewesen, VfGH / Legitimation

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B546/00 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist verpflichtet, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 4.287,70 bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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