Verfassungsgerichtshof B1719/99

B1719/99Cour constitutionnelle26 févr. 2002

Regest

Bescheid Trennbarkeit, Grundverkehrsrecht, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1719/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2002

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens richtet, abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist im übrigen durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf eine mündliche Verhandlung vor einem unparteiischen Tribunal im Sinne des Art6 EMRK verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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