Verfassungsgerichtshof B1695/99

B1695/99Cour constitutionnelle28 févr. 2002

Regest

Behördenzuständigkeit, Bankwesen, Wertpapierrecht, Verwaltungsorganisation, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1695/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.