Verfassungsgerichtshof B2114/00; V98/00

B2114/00; V98/00Cour constitutionnelle28 févr. 2002

Regest

Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Individualantrag

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2114/00, V98/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2002

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin ist schuldig, der mitbeteiligten Partei A GmbH zu Handen ihres Vertreters die mit 2.014,32 €

bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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