Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1230/01 - B1231/01
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.06.2002
Spruch
Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gemeinde durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.