Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B305/00
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.06.2002
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt worden, nicht der Arbeiterkammer anzugehören.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.