Verfassungsgerichtshof B305/00

B305/00Cour constitutionnelle28 juin 2002

Regest

Arbeiterkammern Mitgliedschaft, Landesregierung Amt der

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B305/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt worden, nicht der Arbeiterkammer anzugehören.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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