Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B109/01
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.09.2002
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.143,68 bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.