Verfassungsgerichtshof B461/02

B461/02Cour constitutionnelle30 sept. 2002

Regest

Sozialversicherung, Ärzte, Ermittlungsverfahren

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B461/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 1.962,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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