Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B823/02 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.10.2002
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit je € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.