Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B724/01 - B983/01,B578/02
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.10.2002
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.