Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B156/02
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.11.2002
Spruch
I. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang der Gebührenbefreiung wird zurückgewiesen.
II. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das BVG BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 1.962 € bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.