Verfassungsgerichtshof B156/02

B156/02Cour constitutionnelle25 nov. 2002

Regest

Asylrecht, Aufenthaltsrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B156/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2002

Spruch

I. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang der Gebührenbefreiung wird zurückgewiesen.

II. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das BVG BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 1.962 € bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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