Verfassungsgerichtshof B2388/98

B2388/98Cour constitutionnelle2 déc. 2002

Regest

Finanzverfassung, Finanzausgleich, Gebühr, Abgaben Gemeinde-, Wasserversorgung, VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2388/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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