Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B872/01 - B1467/01,B1597/01,B936/02
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.12.2002
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 1.962,-- Euro bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.