Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G194/02, V45/02
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.2002
Spruch
1. Das zu G194/02 protokollierte Gesetzesprüfungsverfahren wird eingestellt.
2. §1 Abs1 Z1 und Abs2 Z1 der Verordnung des Bundesministers für Justiz über die elektronische Einsicht in Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens BGBl. Nr. 1996/498 wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit 31. Dezember 2003 in Kraft.
Der Bundesminister für Justiz ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt II kundzumachen.