Verfassungsgerichtshof B1215/02

B1215/02Cour constitutionnelle12 déc. 2002

Regest

Ärzte Versorgung, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Feststellung Wirkung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1215/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei Exekution zu bezahlen.

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