Verfassungsgerichtshof B2233/00

B2233/00Cour constitutionnelle12 mars 2003

Regest

EU-Recht Richtlinie, Vergabewesen, VfGH / Prüfungsmaßstab

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2233/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2003

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Bund ist schuldig, der mitbeteiligten Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 1.962,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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