Verfassungsgerichtshof B7/03

B7/03Cour constitutionnelle10 juin 2003

Regest

Behördenzuständigkeit, Sozialversicherung, Ärzte, Berufungsfrist, Fristen, Verwaltungsverfahren, Wiedereinsetzung, Berufung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B7/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 1962,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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