Verfassungsgerichtshof B1810/02

B1810/02Cour constitutionnelle25 juin 2003

Regest

Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Kollegialbehörde, Sozialversicherung, Ärzte, Behördenzusammensetzung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1810/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2003

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2746,80 bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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