Verfassungsgerichtshof B791/03

B791/03Cour constitutionnelle23 sept. 2003

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Kinder, Wohnbauförderung, Zivilrecht, Kindschaftsrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B791/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2003

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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