Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B706/00
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.09.2003
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit €
2. 143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.