Verfassungsgerichtshof B614/01 ua

B614/01 uaCour constitutionnelle30 sept. 2003

Regest

EU-Recht Richtlinie, EU-Recht Vorabentscheidung, Kollegialbehörde, Rechtsanwälte Berufsrecht, VfGH / Instanzenzugserschöpfung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B614/01 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2003

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch den zu B1642/02 angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit € 3123,- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

II. Die zu B614/01 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen.

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