Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1407/02 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.10.2003
Spruch
Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.337,50 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.