Verfassungsgerichtshof B1014/03

B1014/03Cour constitutionnelle25 nov. 2003

Regest

Behördenzuständigkeit, Vereinsrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1014/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2003

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.