Verfassungsgerichtshof B251/03 ua

B251/03 uaCour constitutionnelle27 nov. 2003

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht, EU-Recht Richtlinie, Straßenpolizei, Fahrverbot, Umweltschutz, Wirtschaftsgebietseinheit, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Prüfungszeitpunkt, VfGH / Prüfungsmaßstab, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Anpassungspflicht (des Normgebers)

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B251/03 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2003

Spruch

1. Die zu B455/03, B458/03 und B459/03 gestellten Anträge "auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung" werden zurückgewiesen.

2. Die Beschwerdeführer und beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden daher im Übrigen abgewiesen.

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