Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B669/02 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.11.2003
Spruch
I. Dem im zur Z B1863/02 protokollierten Beschwerdeverfahren gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird in Form der Gebührenbefreiung stattgegeben.
II. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.