Verfassungsgerichtshof B916/02

B916/02Cour constitutionnelle12 déc. 2003

Regest

Umsatzsteuer, Steuerbefreiungen

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B916/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2142,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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