Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G140/03 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.03.2004
Spruch
Die §§3, 4 und 9 des Bundesgesetzes, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden, Art9 des Energieliberalisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 121/2000, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2005 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.