Verfassungsgerichtshof B982/02

B982/02Cour constitutionnelle11 mars 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B982/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.730,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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