Verfassungsgerichtshof B992/03 ua

B992/03 uaCour constitutionnelle11 juin 2004

Regest

Behördenzuständigkeit, Grundverkehrsrecht, Rechtsschutz

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B992/03 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2004

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit je € 2.142,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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