Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B821/04
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.10.2004
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.340,- € bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.