Verfassungsgerichtshof B1448/02

B1448/02Cour constitutionnelle30 nov. 2004

Regest

Behördenzuständigkeit, Dienstrecht, Abfertigung, Dienstrechtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1448/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2004

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den - allein - bekämpften Spruchpunkt II. des Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Spruchpunkt II. des Bescheides wird aufgehoben.

Die Gemeinde Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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